ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.


I. Definitionen

  • Fotografische Arbeit: Das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  • Fotograf: Die für die Leistung beauftragte Person (geschlechtsneutral). Der Begriff umfasst auch Fotodesigner.

  • Kunde: Die Person, die die fotografische Arbeit bestellt (geschlechtsneutral).

  • Parteien: Fotograf und Kunde.

  • Exemplar der fotografischen Arbeit: Jede Wiedergabe in analoger oder digitaler Form (Papier, USB, Online-Galerie etc.).


II. Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehältlich schriftlicher Kundenvorgaben bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit dem Fotografen überlassen.

  2. Der Fotograf kann Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

  3. Das benötigte Aufnahme-Equipment wird vom Fotografen gestellt.

  4. Der Kunde stellt die zur Ausführung nötigen Orte, Gegenstände und Personen bereit.

  5. Bei kurzfristiger Verschiebung (<2 Tage) oder Nichterfüllung gemäss II.4. schuldet der Kunde die angefallenen Kosten und 50% des vereinbarten Honorars.

  6. Dies gilt auch bei wetterbedingter Verschiebung.

  7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Versandrisiken trägt der Kunde.

  8. Das vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt innert 30 Tagen zu bezahlen.


III. Haftung des Fotografen

  1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten – auch seiner Erfüllungsgehilfen.

  2. Mängelrügen sind schriftlich innerhalb von 6 Werktagen ab Lieferung geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als genehmigt.


IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a. Allgemeines

  1. Der Kunde darf die Arbeit nur gemäss Vereinbarung und Zweck verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung verpflichtet zur Zahlung von 150% des üblichen Honorars gemäss SAB-Tarif.

  2. Die Nutzung durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

  3. Der Fotograf ist bei Veröffentlichung zu nennen, z. B. © Fotografenname. Bei Weglassung schuldet der Kunde 50% Aufschlag auf das Honorar.

  4. Es gilt das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG).


b. Rechte Dritter

  1. Der Kunde sorgt dafür, dass fotografierte Personen ihre Zustimmung zur Abbildung und Veröffentlichung erteilen.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Eigentumsrechte an Orten oder Objekten).

  3. Bei Verstössen haftet der Kunde für daraus entstehende Kosten und Schadenersatzforderungen.


c. Veränderungsverbot

Die gelieferten Bilder dürfen nicht verändert, verfremdet, beschnitten oder mit Filtern bearbeitet werden – weder in analoger noch digitaler Form. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.


d. Nutzungsrecht erst nach Bezahlung

Die Nutzungsrechte treten erst nach vollständiger Bezahlung in Kraft.


e. Archivierung und Datenzugriff

Digitale Bilddaten werden bis zu 6 Monate archiviert. Danach wird keine Gewährleistung für deren Verfügbarkeit übernommen.


V. Verwendung durch den Fotografen

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf der Fotograf die entstandenen Bilder für eigene Zwecke nutzen (Website, Portfolio, Ausstellungen etc.).


VI. Referenzen

Der Fotograf darf jederzeit auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinweisen und dabei die erstellten Werke verwenden.


VII. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.


VIII. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.

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